Ein Rad-Gesetz für Bayern!

Wir vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) möchten ein faires und sicheres Miteinander auf Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen. Wir wollen gute Luft und weniger Lärm in den Städten genauso wie auf dem Land. Weil dies schwer möglich ist, wenn alle mit dem Auto unterwegs sind, fordern wir die Verkehrswende, also den Ausbau des umweltfreundlichen Verkehrs. Wir sind überzeugt, dass das Fahrrad ein sehr wichtiger Baustein für diese Verkehrswende ist, denn der Blick in unsere Nachbarländer Dänemark und die Niederlande zeigt: Wo sicheres und entspanntes Radfahren möglich ist, da steigen die Menschen auf kurzen und mittleren Strecken gerne aufs Rad um. Wer dagegen heute in Bayern mit dem Rad unterwegs ist, fühlt sich selten gut geschützt und findet keine besonders guten Alltags-Radwege vor.

Nicht zuletzt auf unsere Anregungen hin hat die bayerische Staatsregierung Anfang 2017 das “Radverkehrsprogramm Bayern 2025” vorgestellt: Damit soll der Radverkehrsanteil in Bayern bis 2025 auf 20% verdoppelt werden, um das „Radlland Bayern“ zu werden. Ein ambitioniertes Ziel, das wir selbstverständlich begrüßen. Ohne enorme Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur ist dies allerdings utopisch. Dafür ist deutlich mehr Geld und Personal nötig. Und weil ohne rechtliche Vorgaben und Unterstützung jedem Landkreis, jeder Stadt und jeder Gemeinde selbst überlassen bleibt, ob und wie sie den Radverkehr stärkt, fordern wir ein Rad-Gesetz für Bayern!

Manchmal wird behauptet, ein solches Gesetz sei ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Aus den Kommunen hingegen bekommen wir oft sehr gegenteilige Rückmeldungen, nämlich dass für Planung und Bau von Radinfrastruktur, beim Abruf von Fördermitteln oder z.B. bei Verhandlungen mit der Bahn viel mehr Unterstützung gewünscht wird. Ein Rad-Gesetz, wie wir es uns vorstellen, soll hier einen Rahmen und Hilfestellung geben und ein klares Zeichen sein, dass der Ausbau und die Förderung des umweltfreundlichen Verkehrs auch tatsächlich gewünscht ist und Priorität haben soll.

Berlin ist mit seinem Mobilitätsgesetz, das ein umfassendes Fahrrad-Kapitel enthält, vorangegangen. Nordrhein-Westfalen arbeitet aktuell ebenfalls ein Rad-Gesetz aus. In Hessen und Brandenburg sind entsprechende Volksbegehren in Vorbereitung. In Bayern sind wir leider noch nicht soweit, obwohl SPD und Grüne unsere Forderung nach einem Rad-Gesetz 2018 in ihre Landtagswahlprogramme aufgenommen hatten. Auch Freie Wähler, FDP und Teile der CSU fanden die Forderung unterstützenswert. Und der CSU-Parteitag im Herbst 2019 hat zwei Beschlüsse im Sinne eines Rad-Gesetzes gefasst.

Wir appellieren deshalb weiterhin an die Staatsregierung, die bisherige Ablehnung unserer Forderung nochmals zu überdenken. Andernfalls bleibt das "Radverkehrsprogramm Bayern 2025" ein leeres Versprechen!

Ein Rad-Gesetz und einen verbindlichen Maßnahmenplan zum „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“

Die Ziele des “Radverkehrsprogramms Bayern 2025” der bayerischen Staatsregierung sind erfreulich ambitioniert. Wir sind allerdings sehr skeptisch, dass diese Ziele bis 2025 auch nur annähernd erreicht werden können. Damit das Radverkehrsprogramm kein leeres Versprechen bleibt, fordern wir ein Rad-Gesetz für Bayern, das einen konkreten Maßnahmenplan zur Pflicht macht. Dieser muss darlegen, wie und mit welchen Mitteln und Schritten die gesteckten Ziele bis 2025 erreicht werden sollen und wie die Kommunen beim Ausbau der Radinfrastruktur (auch gemeindegrenzenübergreifend) unterstützt werden. Mehr Unterstützung seitens Bund und Freistaat ist hierfür dringend notwendig – notfalls durch externe Expertise, wie in der Schweiz der Dänemark, wo Auftragnehmer des Staates diese Beratung und Unterstützung übernehmen. Dort muss nicht jede Gemeinde das Rad neu erfinden und bei Null anfangen, sondern erfährt z.B. wie und welche Fördermittel sie abrufen kann, wie gute Radinfrastruktur innerorts aussieht und wie sie gemeindeübergreifende Radrouten und Radschnellwege planen kann. Auch die Verknüpfung von verschiedenen Verkehrsmitteln, z.B. von Rad und Bahn ist eine Aufgabe, mit der eine Gemeinde allein schnell überfordert ist. Beratungsstellen wissen, mit wem man bei der Bahn verhandeln muss, um gute Radabstellplätze und Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen zu bekommen. Auch über die Radmitnahme in Bussen und Bahnen kann eine Kommune nicht allein verhandeln. Unser Nachbarland Baden-Württemberg macht vor, dass eine attraktive und sogar kostenlose Radmitnahme möglich ist, wenn die Landesregierung sich darum kümmert.
Kurz: Wir wollen einen rechtlichen Rahmen, der den Städten, Gemeinden und Landkreisen hilft, ohne sie zu bevormunden.

Ein sicheres, komfortables und durchgängiges Radwegnetz in ganz Bayern

Verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen gibt es bislang nicht. Jeder Kommune bleibt selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie den Radverkehr fördert und ob und wie sie die Radinfrastruktur ausbaut und gestaltet. Oft entscheidet allein die Kassenlage oder der Wille der gerade amtierenden Kommunalpolitiker*innen. Das Ergebnis ist im Regelfall ein Flickenteppich aus meist zu schmalen Radfahr-Streifen und Bordstein-Radwegen mit großen Lücken im Radwegenetz.
So trauen sich leider meist bestenfalls erwachsene, robuste und routinierte Radfahrende aufs Rad. Eine gute Fahrradinfrastruktur muss aber auch Einsteiger*innen zum Radfahren einladen. Radverkehrsanlagen müssen außerdem dem wachsenden Bedarf und der zunehmenden Produktvielfalt durch Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger etc. angepasst werden.

Seit Ende 2018 gibt es Planungen für ein bayernweites Alltagsradwegenetz und 2020 hat die aktuelle Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Kerstin Schreyer, angekündigt, vom Bund Fördermittel für ein bayernweites Radwegebauprogramm und die Planung des ersten bayerischen Radschnellwegs von München nach Garching abzurufen. Gebaut, geschweige denn mit dem Fahrrad befahrbar, ist hiervon allerdings bis jetzt wenig bis gar nichts. Radwege fehlen oder enden nach wie vor häufig im Nichts.

An 54 % der Bundesstraßen gibt es in Bayern bis dato noch keine Radwege, bei den Staatsstraßen fehlen sie sogar an 72 %. Folglich müssen Radfahrende außerhalb der Städte und Gemeinden sehr häufig Umwege über ungeteerte Forst- oder Landwirtschaftswege in Kauf nehmen oder auf Landstraßen radeln, was aufgrund der hohen KFZ-Geschwindigkeiten und oft zu knapper Überholabstände unsicher bzw. zumindest unangenehm ist – insbesondere im Dunkeln. 

Von einem lückenlosen Radroutennetz, das für den KFZ-Verkehr selbstverständlich ist, ist Bayern noch sehr weit entfernt. Sogar radtouristische Routen werden abschnittsweise über Landstraßen geführt. Wo es straßenbegleitende Radwege gibt, sind das in der Regel Zweirichtungsradwege, die häufig die Straßenseite wechseln und so viele, oft riskante oder anstrengende Querungen erfordern. Da sie in der Regel tiefer liegen als die KFZ-Fahrbahn und weil Leitplanken meist fehlen, wird man dort nachts stark geblendet. Es fehlen die bei KFZ-Fahrbahnen selbstverständlichen weiße Seitenlinien, die eine Orientierung im Dunkeln erleichtern und die Wege werden oft auch landwirtschaftlich genutzt und sind entsprechend verschmutzt und im Winter nicht geräumt. 

Obwohl bereits seit 2013 im Gespräch, gibt es in Bayern bislang auch keine einzige fertig gestellte Radschnellverbindung. Bis dato existieren lediglich Machbarkeitsstudien, rechtliche und planerische Fragen sind noch nicht geklärt. Diese Radwege nach Vorbild der Niederlande verbinden Quell-und Zielorte mit breiten geteerten und möglichst kreuzungs- und somit konfliktfreien Radrouten. Die „Schnelligkeit“ ergibt sich aus dem dadurch resultierenden Zeitgewinn, nicht etwa aus einer erhöhten Fahrgeschwindigkeit. Durch die Zeitersparnis, die höhere Sicherheit und den verbesserten Komfort hätten diese sog. Radschnellwege ein großes Potenzial für Pendelverkehre und die Machbarkeitsstudien bescheinigen Radschnellwegen vergleichsweise sehr gute Werte bei der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen.

Mit einem Rad-Gesetz für Bayern müssen einheitlich gültige Qualitätsstandards, Regelwerke und Design-Vorgaben geschaffen werden, damit Menschen jeden Alters sicher und komfortabel Rad fahren können. Grundlage dafür sollen die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) in Verbindung mit den ADFC-Leitlinien für Radinfrastruktur sein, die der Freistaat zum verbindlichen Standard für ganz Bayern macht.

Mit über 300 km Radschnellwegen macht Holland vor, wie man mit Hilfe des Radverkehrs Staus, Lärm und Schadstoffemissionen reduzieren und Berufspendler zum Umsteigen aufs Radl bewegen kann. Diese breiten, asphaltierten und Kfz-Verkehr-freien Radverbindungen ermöglichen ein zügiges und stressfreies Radfahren. Im Vergleich zu Autostraßen sind sie auch schnell und günstig zu bauen.

Das Rad-Gesetz für Bayern muss den Bau und Ausbau von Radschnellwegen forcieren. Weil Radschnellwegverbindungen oft kommunale Grenzen überschreiten, fordern wir, dass der Freistaat Bayern die Straßenbaulast, also die Verantwortung und Finanzierung für den Bau und Unterhalt der Radschnellwege, übernimmt. Der Freistaat soll sich außerdem dafür einsetzen, dass auch im Bundesfernstraßengesetz Radschnellwegen in urbanen Räumen Vorrang vor Autobahnen und Bundesfernstraßen eingeräumt wird.

Deutlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen für die Förderung des Radverkehrs

Derzeit gibt es im Bayerischen Verkehrsministerium nur drei Personalstellen für den Radverkehr. Das ist zu wenig, um den Radverkehr merklich voranzubringen und die zahlreichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei muss der Freistaat bei der Radverkehrsförderung eine besondere Rolle übernehmen: als Initiator, Koordinator und Moderator für die Radverkehrsförderung sowie bei der Finanzierung des Baus von Radwegen an Staatsstraßen. Schon um den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 auf Landesebene umzusetzen und den Radverkehrsanteil zu erhöhen, ist dringend eine Umsetzungsstrategie mit klaren Zielen und Schritten notwendig. Dafür sind politischer Gestaltungswille, die Vorbildfunktion des Freistaates und vor allem auch ausreichend Personal erforderlich.
Wir fordern, dass die bayerische Staatsregierung eine Stelle zur ressortübergreifenden Steuerung aller Radverkehrsthemen einsetzt und dass das Radverkehrsreferat im Verkehrsministerium massiv aufgestockt wird.
Zudem haben bislang nur wenige Kommunen und Behörden eine*n Radverkehrsbeauftragte*n. Die Landesministerien und bayerischen Behörden müssen mit gutem Beispiel vorangehen und Radverkehrsbeauftragte benennen. Auch in allen bayerischen Städten und Landkreisen muss es künftig Radverkehrsbeauftragte geben. Auch das soll das Rad-Gesetz für Bayern festschreiben.

Viele Jahrzehnte lang gab es zudem kaum Geld für den Radwegebau. Auf Drängen des ADFC und anderer Verkehrsverbände hat sich das kürzlich geändert: Zusätzlich zu 100 Mio. Euro für den Radwegebau an Bundesstraßen stellt der Bund bis 2029 2,4 Mrd. Euro aus dem Klimapakt für den Bau von Radinfrastruktur bereit. Bislang fließen die Mittel aber kaum ab, u.a. weil lange eine Verwaltungsvereinbarung für den Abruf fehlte, aber auch weil nur der Bau, nicht aber die Planung finanziert wird. Hinzu kommt ein Mangel an Fachleuten, die die Radverkehrsplanung in den Ländern vorantreiben könnten.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr plant nun, den Bayern zustehenden Anteil der Bundesmittel für ein Radwegebauprogramm an Bundes- und Staatsstraßen abzurufen. Zwischen 2020 und 2024 sind das erstmals Investitionen von gut 50 Mio. Euro pro Jahr. Gut 80 % der Finanzmittel werden aus dem Bundestraßen- und dem Staatsstraßenetat abgerufen, jährlich 10 Mio. Euro aus staatlichen Fördermitteln nach BayFAG (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), wenn die Gemeinden die Finanzierung übernehmen. Werden diese Gelder auch wirklich verbaut, hat unser jahrelanges Drängen zumindest etwas gewirkt. Doch unterm Strich wird für den Radverkehr selbst dann noch wenig investiert, wenn man die Ausgaben (und das Personal) mit denen für den KFZ-Verkehr vergleicht: Für die Bestandserhaltung und den Um- und Ausbau der Staatsstraßen standen 2019 allein für Bayern 345 Mio. Euro zur Verfügung - der höchste Wert aller Zeiten.

Wir fordern deshalb, das Radverkehrsbudget weiter zu erhöhen und vor allem die Gelder auch wirklich zu investieren. Deshalb ist wichtig, dass der Freistaat Bayern ein Rad-Gesetz für Bayern erlässt, das Qualität und Leistungsumfang des kommunalen Radverkehrs regelt und Maßnahmen für die Radverkehrsförderung zur Pflicht macht.
 

Eine deutliche Verbesserung der Fahrrad-Mitnahme in Bus und Bahn

In Bayern gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine einheitliche Regelung zur Beförderung von Rädern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Radmitnahme ist kostenpflichtig und häufig nicht gewährleistet. Die Fahrradtageskarte für den Nahverkehr ist in Bayern schwer zu erwerben, vergleichsweise teuer (im Nachbarland Baden-Württemberg ist die Radmitnahme kostenlos, in Bayern kostet sie 6,-€) und bietet keinen Mitnahmeanspruch, wenn die wenigen (nicht reservierbaren) Stellplätze in den Mehrzweckabteilen bereits belegt sind. Im Schienenersatzverkehr wird ein Fahrrad ebenso wenig mitgenommen, wie in Bussen, in den S-und U-Bahnen gelten umfangreiche Sperrzeiten. Egal, ob es regnet, stürmt oder schneit: In Bayern ist es reine Freundlichkeit des Busfahrers, wenn man sein Rad mit an Bord nehmen darf und pures Glück, wenn ein Zug nicht zu überfüllt ist, um das Rad mitzunehmen.

Ein Rad-Gesetz für Bayern muss die Bahn- und Busgesellschaften im ÖPNV verpflichten, die Kapazitäten für eine kostengünstige Radmitnahme in Bus und Bahn deutlich zu erhöhen. Außerdem muss die Information zu den Radmitnahme-Möglichkeiten stark verbessert werden. Nur dann ist eine Kombination umweltfreundlicher Verkehrsmittel attraktiv!

Gute Radabstellplätze – insbesondere auch an allen bayerischen Bahnhöfen

Gute Radabstellplätze – insbesondere auch an allen bayerischen Bahnhöfen

Sein Radl sicher abzustellen, ohne dass es anderen im Weg steht, ist meist ein großes Problem. Während fast immer an Stellplätze für Autos gedacht wird, müssen Räder meist irgendwo an einen Baum, Zaun oder eine Wand gelehnt oder mühsam in den Keller getragen werden. Gute, komfortable und sichere Radabstellanlagen sind überall, besonders an Bahnhöfen, Mangelware. Abgesehen von wenigen erfreulichen Ausnahmen, fehlen an bayerischen Bahnhöfen gute Radabstellmöglichkeiten und Fahrradparkhäuser (bestenfalls mit Service, wie z.B. in Augsburg und Aschaffenburg). Deshalb fordern wir, dass der Freistaat Bayern an all seinen Immobilien mit gutem Beispiel vorangeht und in ausreichendem Maße komfortable Radabstellanlagen schafft.

Das Rad-Gesetz für Bayern soll insbesondere auch dafür sorgen, dass an allen Bahnhöfen und Haltestellen in Bayern ausreichende und überdachte Radabstellanlagen errichtet werden. Fördermittel müssen so bereitgestellt werden, dass in jeder größeren Stadt eine Fahrrad-Station am Bahnhof, also ein Fahrradparkhaus mit Fahrradwerkstatt und anderen Serviceangeboten, errichtet wird. In Städten ab 100.000 Einwohner*innen sollen es mindestens zwei sein.

Gute Radabstellanlagen fordern wir auch für öffentlich geförderte Immobilien und für alle Schulen und Hochschulen. Hier sollen Fördermittel bereitgestellt werden, damit alle Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ihre Fahrräder sicher unterstellen können.

Das Rad-Gesetz für Bayern soll außerdem verbindlich regeln, dass mindestens zwei bequem erreichbare Fahrrad-Stellplätze pro neu gebauter Wohnung zu errichten sind. Für bestehende Wohnungen soll nach einer Übergangszeit eine Nachrüstung mit Fahrrad-Stellplätzen verpflichtend sein und mit einem Bauförderprogramm unterstützt werden. Wo Nachrüstungen nicht oder mit keinem vertretbarem Aufwand möglich sind, müssen ausreichende und gesicherte Fahrradgaragen oder wettergeschützte Abstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden.
 

Fazit: Wir wollen eine sichere und entspannte Mobilität für alle und überall!

Der Freistaat selbst hat das „Radlland Bayern“ ausgerufen. Doch bis dieses Realität wird, ist es noch ein weiter Weg. Bisher ist Bayern ein Autoland: Hier sind zum einen zwei große Automobilhersteller und zahlreiche Zulieferer ansässig. Zum anderen ist man auf dem Land aufgrund eines dünn getakteten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) meist noch auf ein Auto angewiesen. Das sorgt für massive Probleme, vor allem durch den Auto-Pendel-Verkehr in die Städte.

Wir fordern, dass die bayerische Stadt- und Verkehrspolitik künftig dem Leitbild lebenswerter Städte und Regionen folgt und Alternativen zum Auto – also Fahrrad-, Fuß- und öffentlicher Nahverkehr – in der Planung, rechtlich und finanziell bevorzugt oder zumindest gleichstellt. Außerdem muss deutlich mehr für die Verkehrssicherheit getan werden.

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