König Ludwig II.

Bayerns beliebter „Kini“, Bauherr von Schloss Neuschwanstein und vieler weiterer bedeutender Baudenkmäler, liebte nicht nur märchenhafte Architektur. Er war auch ein begeisterter Radfahrer. Aus Recherchen des ADFC Bayern geht hervor, dass König Ludwig II. kurz vor seinem Tod plante, ein königlich-bayerisches Velo-Gesetz zu erlassen. In der Gesetzes-Urkunde, die dem ADFC Bayern vorliegt, steht Erstaunliches: So forderte der Kini bereits damals den Radverkehr in Bayern zu fördern, Radwege zu bauen und dafür einen standesgemäßen Staatshaushalt und ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen.

Jedoch ehe das königlich-bayerische Velo-Gesetz in Kraft treten konnte, ertrank König Ludwig II. am 13. Juni 1886 unter bis heute ungeklärten Umständen im Würmsee (heute Starnberger See). Es ist sicherlich ein Zufall, aber nur wenige Tage nach des Königs Tod, nämlich am 3. Juli 1886, wurde das erste Automobil mit Verbrennungsmotor durch Carl Benz erstmals öffentlich vorgeführt. Eben jenes Verkehrsmittel das im folgenden Jahrhundert das Fahrrad von den Straßen verdrängen würde.

Heute, gut 130 Jahre später, greift der ADFC Bayern den Wunsch des Kinis nach einem fahrradfreundlichen Bayern wieder auf und fordert  ein Rad-Gesetz für Bayern!
Im Namen von König Ludwig II. fordert der ADFC Bayern, das „Radverkehrsprogramm 2025“ der bayerischen Staatsregierung mit einem konkreten und verbindlichen Maßnahmenplan zu versehen. Hierfür braucht es den rechtlichen Rahmen eines Gesetzes, in dem die Ziele (Infrastrukturausbau, sichere und entspannte Mobilität für alle) und Mittel (Geld und Personal) festgeschrieben werden. Nur so wird die Radverkehrsförderung für die bayerischen Kommunen zur Pflicht und damit endlich verbindlich. Damit der Radverkehr im Verkehr nicht untergeht und als Zeichen der Solidarität mit König Ludwig II, der unter mysteriösen Umständen ertrunken ist, fordern wir alle Radfahrerinnen und Radfahrer auf bis zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 Schwimmflügel beim Radfahren zu tragen.

Selbstverständlich wird der ADFC Bayern die Radverkehrspolitik im Bayerischen Landtag auch nach der Landtagswahl genau beobachten und darauf achten, dass die Interessen der bayerischen Radfahrenden nicht "untergehen“!